Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausgleichsabgabesatzung 2019
Ausgleichsabgabesatzung 2019§ 2
Stand: 26.08.2026
Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Inklusionsamt im Jahr 2017 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2017 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrations-beziehungsweise Inklusionsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und Soziales zustehenden Anteils.