Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Inklusionsamt im Jahr 2017 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2017 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrations-beziehungsweise Inklusionsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und Soziales zustehenden Anteils.