Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamt Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019

Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Inklusionsamts Arbeit im Haushaltsjahr 2018 bis zum 31. August 2018 aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2018 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 160 Absatz 6 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch.

§ 1 § 3