Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VObFw
VObFw§ 4 Überprüfungsbehörden
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde überprüft hinsichtlich der Betriebsfeuerwehr und die Bezirksregierung hinsichtlich der Werkfeuerwehr den Vollzug des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sowie insbesondere die Einhaltung der im Anerkennungs- oder Anordnungsbescheid getroffenen Regelungen.
Teil 2
Anordnung und Anerkennung von Werkfeuerwehren