Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beschränkung der Hundeverbringung und -einfuhr
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beschränkung der Hundeverbringung und …§ 2 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32288/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32288/2#abs-2 (2) Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2023 zu berichten.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz