(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2023 zu berichten.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz