Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DSG NRW
DSG NRWKapitel 6 Kapitel 6 Die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte
Stand: 26.08.2026
Für Kapitel 6 DSG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.