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Bekanntmachung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik - DIBt-Abkommen -

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 26. Oktober 1993

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 12. November 1992 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik - DIBt-Abkommen - zugestimmt.

Das Abkommen ist am 1. Januar 1993 in Kraft getreten. Es wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Ministerin

für Bauen und Wohnen

Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik

(DIBt-Abkommen)

Die Bundesrepublik Deutschland

- nachstehend ,,Bund" genannt -

und

das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein,

das Land Thüringen

- nachstehend ,,Länder" genannt -

schließen, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, soweit diese durch die Verfassung vorgeschrieben ist, nachstehendes Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik:

Art 1