Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2017
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das …§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Stand: 26.08.2026
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird nicht geändert.