Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2017
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das …§ 2 Kreditermächtigungen für Investitionen
Stand: 26.08.2026
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird nicht geändert.