Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung der vorhandenen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen und Hauptschulen in die Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage

Gesetz zur Überleitung der vorhandenen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen …

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Für den Minister der Finanzen

der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Die Ministerin für Schule und Bildung

§ 1