Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung der vorhandenen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen und Hauptschulen in die Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage
Gesetz zur Überleitung der vorhandenen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen …§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Minister der Finanzen
der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Die Ministerin für Schule und Bildung