Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kabelbelegungssatzung
Kabelbelegungssatzung§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Satzung regelt die Belegung von analogen Kabelanlagen mit Rundfunkprogrammen und/oder vergleichbaren Telemedien in solchen Kabelanlagen, die im Geltungsbereich des LMG NRW betrieben werden.