Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 616

Berufsordnung für Hebammen

10 Normen · Ausgangsfassung vom 06.06.2017 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufgaben
  4. § 3 Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit
  5. § 4 Arzneimittel
  6. § 5 Schweigepflicht
  7. § 6 Dokumentation und Qualitätssicherung
  8. § 7 Fortbildung
  9. § 8 Meldepflichten
  10. § 9 Besondere Pflichten bei freiberuflicher Tätigkeit
  11. § 10 Inkrafttreten
  12. Anlage 1 Anlage
  13. Anlage 2 Anlage 2
  14. Anlage 3 Anlage 3

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 1

    GV. NRW. S. 160 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    30.05.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.05.2020

    GV. NRW. S. 348

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).