Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 616
Berufsordnung für Hebammen
10 Normen · Ausgangsfassung vom 06.06.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgaben
- § 3 Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit
- § 4 Arzneimittel
- § 5 Schweigepflicht
- § 6 Dokumentation und Qualitätssicherung
- § 7 Fortbildung
- § 8 Meldepflichten
- § 9 Besondere Pflichten bei freiberuflicher Tätigkeit
- § 10 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 1
GV. NRW. S. 160 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
30.05.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.05.2020
GV. NRW. S. 348
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).