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Laufbahnrichtlinien für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse …

§ 16 Einstellungsvoraussetzungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Als DO-Angestellte oder DO-Angestellter auf Probe in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 kann eingestellt werden, wer die Befähigung für eine Einstellung als Beamtin oder Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen auf Probe in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 besitzt.

§ 15 § 17