Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Laufbahnrichtlinien für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Laufbahnrichtlinien für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse …§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Richtlinien sind eine eigenständige Regelung des Dienstordnungsrechts, die für die dienstordnungsmäßig Angestellten (im Folgenden als DO-Angestellte bezeichnet) der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gelten.