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§ 1 NW_31782 (Nordrhein-Westfalen) — Geltungsbereich

Laufbahnrichtlinien für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Richtlinien sind eine eigenständige Regelung des Dienstordnungsrechts, die für die dienstordnungsmäßig Angestellten (im Folgenden als DO-Angestellte bezeichnet) der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gelten.