Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des Westdeutschen Rundfunks Köln
Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des …§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Reisekostenordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und des Schulrundfunkausschusses des Westdeutschen Rundfunks Köln vom 16. September 1987 (GV. NRW. S. 350), die zuletzt durch Bekanntmachung der Satzungsänderung vom 3. Juni 2002 (GV. NRW. S. 238) geändert worden ist, außer Kraft.