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Errichtungsgesetz d-NRW AöR

§ 13 Public Corporate Governance Kodex

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen ist in seiner jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat haben jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird. Wenn von den Empfehlungen abgewichen wird, ist dies nachvollziehbar zu begründen. Die Erklärung ist als Teil des Corporate Governance Berichts zu veröffentlichen.

§ 12 § 14