Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für die Berufe Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger sowie Heilpädagogin oder Heilpädagoge in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungsverordnung beruflicher Befähigungsnachweise Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin oder Heilpädagoge NRW – AVOBEHH NRW)
Verordnung über die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für die Berufe …§ 13 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen