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Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung

Teil 8 Zuständigkeiten nach dem Fahrlehrergesetz, der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Teil 8 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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