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Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung§ 27
Stand: 26.08.2026
Das für Verkehr zuständige Ministerium ist zuständig für die Festlegung von Prüforten nach § 17 Absatz 4 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung.