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Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung§ 23
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörden für die Annahme des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und für die Einholung von Auskünften aus dem Melderegister im Sinne der § 21 Absatz 1 Satz 1 und § 22 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind in den Kreisen neben den Fahrerlaubnisbehörden (Kreisordnungsbehörden) die örtlichen Ordnungsbehörden.