Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur Sicherstellung des Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Binnenschiffsverkehrs und nach der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur …

§ 11

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für den Verkehr zuständige Ministerium erstattet gegenüber der Landesregierung zum 31. Dezember 2021 Bericht über die Wirksamkeit dieser Verordnung.

§ 10 § 12