Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem …

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft.

Der Minister

für Arbeit, Integration und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 1