Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem …§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft.
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen