Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege im Gebiet des Rheinlandes

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Unter den Voraussetzungen der Richtlinien über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege wird die inklusive LVR-IBIK-Pauschale in Höhe von 5 000 € je Kind mit (drohender) Behinderung als zweckgebundener Festbetrag für ein Kindergartenjahr gewährt.

Antragsverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweis und Prüfung der Verwendung der inklusiven LVR-IBIK-Pauschale bestimmen sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zur „Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege“.

§ 2 § 4