Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des …§ 4 Zusammensetzung der Betriebsleitungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/4#abs-1 (1) Für jeden der unter § 3 Absatz 1 genannten Betriebe wird eine Betriebsleitung bestellt. Den Betriebsleitungen gehören jeweils an:
1. die therapeutische Leitung (Arzt/Ärztin oder psychologischer Psychotherapeut/psychologische Psychotherapeutin),
2. der Pflegedirektor/die Pflegedirektorin und
3. der Kaufmännische Direktor/die Kaufmännische Direktorin als Leiter/Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/4#abs-2 (2) Im Falle der Bestellung eines psychologischen Psychotherapeuten/einer psychologischen Psychotherapeutin als therapeutische Leitung ist die Letztverantwortlichkeit für Maßnahmen, die Ärzten/Ärztinnen vorbehalten sind, einem Arzt/einer Ärztin zu übertragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/4#abs-3 (3) Für die Mitglieder der Betriebsleitungen ist je ein Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/4#abs-4 (4) Eine Erweiterung der Betriebsleitung ist zulässig. Die Entscheidung über die Erweiterung trifft der Direktor/die Direktorin des LWL.