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Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung vom 6. Mai 2010 (GV. NRW. S. 285) außer Kraft.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen