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Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung vom 6. Mai 2010 (GV. NRW. S. 285) außer Kraft.

Der Minister

für Inneres und Kommunales

des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 12