Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 310

Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in Nordrhein-Westfalen

5 Normen · Ausgangsfassung vom 25.03.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Marktüberwachungsbehörden
  3. § 2 Aufgaben und Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
  4. § 3 Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden
  5. § 4 Evaluierung
  6. § 5 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    25.11.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.11.2021

    GV. NRW. S. 1212a

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).