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WTG

§ 48 Bestandsschutzregelung für personelle Anforderungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Beschäftigte, die keine Fachkräfte sind, aber nach dem Heimgesetz, der Heimpersonalverordnung oder diesem Gesetz in den bis vor Ablauf des 24. April 2019 geltenden Fassungen als Fachkräfte bei der Ermittlung der Fachkraftquote berücksichtigt worden sind, werden auch weiterhin berücksichtigt, soweit und solange ihre Tätigkeit nicht Anlass zur Beanstandung in Form von entsprechenden ordnungsbehördlichen Anordnungen gibt.

§ 47 § 49