Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WTG
WTG§ 13a Einrichtungsinterne Qualitätssicherung
Stand: 26.08.2026
Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben ihre Beschäftigten regelmäßig in den einrichtungsindividuellen Teilhabe-, Gewaltschutz-, Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zu schulen. Die Schulungen, die vermittelten Inhalte und die Teilnehmenden sind zu dokumentieren.