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WTG

§ 13a Einrichtungsinterne Qualitätssicherung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben ihre Beschäftigten regelmäßig in den einrichtungsindividuellen Teilhabe-, Gewaltschutz-, Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zu schulen. Die Schulungen, die vermittelten Inhalte und die Teilnehmenden sind zu dokumentieren.

§ 13 § 14