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§ 13a WTG (Nordrhein-Westfalen) — Einrichtungsinterne Qualitätssicherung

WTG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 31.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben ihre Beschäftigten regelmäßig in den einrichtungsindividuellen Teilhabe-, Gewaltschutz-, Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zu schulen. Die Schulungen, die vermittelten Inhalte und die Teilnehmenden sind zu dokumentieren.