Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO Verwaltungsfachangestellte
APO Verwaltungsfachangestellte§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31078/16#abs-1 (1) Die Prüfungsordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31078/16#abs-2 (2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt gleichzeitig die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446) außer Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31078/16#abs-3 (3) Die Ausbildung und Prüfung der vor dem 1. August 2014 eingestellten Auszubildenden richtet sich nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen