Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) im Gebiet des Rheinlandes

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in …

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Köln, den 8. April 2014

Prof. Dr. Jürgen W i l h e l m

Vorsitzender der

13. Landschaftsversammlung Rheinland

Ulrike L u b e k

Schriftführerin der

13. Landschaftsversammlung Rheinland

Die vorstehende Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 der Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 8. April 2014

Die Direktorin des

Landschaftsverbandes Rheinland

Ulrike L u b e k

§ 5