Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) im Gebiet des Rheinlandes

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Unter den Voraussetzungen der Richtlinien über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) wird die inklusive LVR-Kindpauschale in Höhe von 5 000 € je Kind mit (drohender) Behinderung als zweckgebundener Festbetrag für ein Kindergartenjahr gewährt.

Antragsverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweis und Prüfung der Verwendung der inklusiven LVR-Kindpauschale bestimmen sich nach den jeweils gültigen Richtlinien zur „Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)“.

§ 2 § 4