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§ 3 NW_31055 (Nordrhein-Westfalen)

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) im Gebiet des Rheinlandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter den Voraussetzungen der Richtlinien über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) wird die inklusive LVR-Kindpauschale in Höhe von 5 000 € je Kind mit (drohender) Behinderung als zweckgebundener Festbetrag für ein Kindergartenjahr gewährt.

Antragsverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweis und Prüfung der Verwendung der inklusiven LVR-Kindpauschale bestimmen sich nach den jeweils gültigen Richtlinien zur „Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)“.