Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 502

Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen

9 Normen · Ausgangsfassung vom 26.08.2013 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 21
§ 41

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3
  5. § 4
  6. § 5
  7. § 6
  8. § 7
  9. § 8
  10. § 9

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    11.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.03.2022

    GV. NRW. S. 346

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.09.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 12.08.2020

    GV. NRW. S. 752

  3. Historischer Änderungsnachweis

    27.04.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.04.2018

    GV. NRW. S. 204

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).