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Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen§ 1 Errichtung des Landesamtes für Finanzen
Stand: 26.08.2026
Das Landesamt für Finanzen wird als eine dem für Finanzen zuständigen Ministerium (Ministerium) nachgeordnete Landesoberbehörde mit Sitz in Düsseldorf errichtet. Das Landesamt für Finanzen kann Außenstellen einrichten.