Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW)*
Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in …§ 16 Ermächtigung
Stand: 26.08.2026
Das für Gesundheit zuständige Ministerium wird im Einvernehmen mit dem für Berufsanerkennung koordinierend zuständigen Ministerium ermächtigt, Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs, der Eignungsprüfung nach § 11, der Kenntnisprüfung nach § 15 und die Verwaltungszusammenarbeit der zuständigen Behörden der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch Rechtsverordnung zu bestimmen.