Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz

Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz geschlossen.

Die Ländervereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium

für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

des Landes Nordrhein-Westfalen

Ute Schäfer

Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung

mit Spielen programmierten Bildträgern

nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen - vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften - folgende Vereinbarung:

Art 1