Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz
Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen …Volltext
Stand: 26.08.2026
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz geschlossen.
Die Ländervereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ute Schäfer
Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung
mit Spielen programmierten Bildträgern
nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen - vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften - folgende Vereinbarung: