Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …Art 1 Mitgliedschaft
Stand: 26.08.2026
Die nicht berufsunfähigen Mitglieder der Patentanwaltskammer sind, soweit sie natürliche Personen sind und solange sie ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, Pflichtmitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (Versorgungswerk), sofern die Satzung des Versorgungswerks keine abweichende Regelung trifft.