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Gesetz über die Stiftung „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“

§ 1 Errichtung der Stiftung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30749/1#abs-1 (1) Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes. Mit Wirkung ab dem 1. Mai 2022 trägt die Stiftung den Namen „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ (LIB). Die Stiftung hat einen Standort in Bonn und einen Standort in Hamburg. Sitz der Stiftung ist Bonn.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30749/1#abs-2 (2) Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.

§ 1a