nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_30749 (Nordrhein-Westfalen) — Errichtung der Stiftung

Gesetz über die Stiftung „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes. Mit Wirkung ab dem 1. Mai 2022 trägt die Stiftung den Namen „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ (LIB). Die Stiftung hat einen Standort in Bonn und einen Standort in Hamburg. Sitz der Stiftung ist Bonn.

(2) Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.