Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VOBASOF
VOBASOFTeil 1 Ziel und Voraussetzungen der Ausbildung; Ausbildungsplätze
Stand: 26.08.2026
Für Teil 1 VOBASOF liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.