Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 384

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 123 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen

5 Normen · Ausgangsfassung vom 24.08.2012 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Stundung und Niederschlagung
  3. § 2 Erlass
  4. § 3 Beschwerden in Erlassangelegenheiten
  5. § 4 Erlass bei bestimmten Arten von Fällen
  6. § 5 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 53

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    17.05.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.04.2018

    GV. NRW. S. 238

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).