Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen …§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Satzung gilt für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen, in denen OGS-Betreuung angeboten wird. Die Satzung ist Grundlage für die Erhebung des Beitrages, den Eltern zu leisten haben, die ihre Kinder für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten an der OGS angemeldet haben.