Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs
Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der …§ 10 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen