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Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei

§ 1 Gegenstand und Zweck des Betriebes

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/1#abs-1 (1) Die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland werden organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondert wie ein Eigenbetrieb nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/1#abs-2 (2) Zweck des Betriebes ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung, vorrangig der Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/1#abs-3 (3) Der Betrieb kann Neben- und Hilfsbetriebe unterhalten, die seinen Betriebsweck fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen.

§ 2