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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen§ 15 Wirtschaftsführung und Sondervermögen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30275/15#abs-1 (1) Jede Einrichtung ist zweckmäßig und wirtschaftlich im Rahmen des festzulegenden Betreuungsstandards und unter Einhaltung des Budgets zu führen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30275/15#abs-2 (2) Jede Einrichtung ist als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist zu achten.