Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

§ 15 Wirtschaftsführung und Sondervermögen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30275/15#abs-1 (1) Jede Einrichtung ist zweckmäßig und wirtschaftlich im Rahmen des festzulegenden Betreuungsstandards und unter Einhaltung des Budgets zu führen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30275/15#abs-2 (2) Jede Einrichtung ist als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist zu achten.

§ 14 § 16