Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Schollbruch des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen …§ 2
Stand: 26.08.2026
Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus andere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht zuständigen Behörden wahrzunehmen.