Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 664

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Schollbruch des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land

3 Normen · ausgefertigt 02.12.2010 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zuständige Behörde
  3. § 2
  4. § 3 Inkrafttreten